Warendeklaration beim Zoll
Ankunft aus Nicht-EU-Ländern
Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern gelten gewisse Einfuhrbestimmungen. Hierzu gehören die folgenden Kategorien
– Waren, die vereinzelt für den persönlichen oder familiären Gebrauch von Reisenden eingeführt werden, sowie Waren, die als Geschenk bestimmt sind,
– Tabakwaren,
– alkoholische Getränke,
– Medikamente.
Einschränkungen bezüglich der Ein-, Aus- und/oder Durchfuhr gelten für
– tierärztliche Güter und Tiere,
– Tiere und Pflanzen, entsprechend dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES),
– Waffen, Munition, Sprengstoffe,
– Drogen,
– Pflanzenteile und Waren pflanzlichen Ursprungs,
– Finanzinstrumente.
Ankunft aus EU-Ländern
Bei der Einfuhr von Waren aus EU-Ländern gelten Mengenbegrenzungen für ausgewählte Waren (diese sind von der Verbrauchssteuer befreit)
– Tabak und Tabakwaren,
– Alkohol und alkoholische Getränke.
Etwaige Beschränkungen für den Transport von Alkohol, Tabak und Bargeld innerhalb der EU-Grenzen finden Sie auf der Website der Europäischen Union.
Einfuhrbeschränkungen gelten für
– Arzneimittel,
– Reisen mit Haustieren in die Tschechische Republik aus anderen EU-Ländern
– Tiere und Pflanzen, entsprechend dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES).
Bargeld-Kontrollen
Reisende, die in die Tschechische Republik einreisen oder aus der Tschechischen Republik ausreisen, sind verpflichtet, dem Zollamt die Einfuhr oder Ausfuhr von: gültigen Banknoten und Münzen, Reiseschecks und Zahlungsanweisungen in tschechischer oder ausländischer Währung schriftlich zu melden, sofern der Gesamtwert 10 000 € übersteigt.
Wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes reisen, müssen Sie den Betrag in beiden Ländern melden. Andernfalls können die Zollbeamten den mitgeführten Betrag beschlagnahmen. Denken Sie daran, dass die Zollbehörden Durchsuchungen durchführen können.