
Der Flughafen verfügt über drei Terminals, die jeweils für bestimmte Flugarten mit klar abgegrenzten Passagierbereichen ausgelegt sind. In den beiden öffentlichen Terminals (T1 und T2) liegen die Ankunfts- und Abflughallen nebeneinander und auf derselben Ebene, so dass ein reibungsloser Ablauf für die Fluggäste gewährleistet ist. Der Transfer zwischen den Terminals ist mit dem Taxi oder über einen kurzen Fußweg (ca. 5 bis 10 Minuten) möglich.
Terminal 1 (T1)
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Lage und Aufbau:
Das erste Terminal bei der Ankunft – ein langes, ebenerdiges Gebäude auf der rechten Seite. -
Flugarten:
Es ist für Interkontinentalflüge ausgelegt und wickelt Abflüge und Ankünfte für Nicht-Schengen-Strecken ab. Dazu gehören Flüge in das Vereinigte Königreich, nach Irland, Nordamerika (USA und Kanada) sowie zu Zielen im Nahen Osten, Afrika und Asien.
Terminal 2 (T2)
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Lage und Aufbau:
Direkt hinter Terminal 1 in einem kleineren, einstöckigen Gebäude am Ende des Flughafenkomplexes gelegen. -
Flugarten & Einrichtungen:
Terminal 2 ist für Flüge innerhalb der EU-Schengen-Mitgliedsländer und andere europäische Ziele vorgesehen. Es besteht aus sechs miteinander verbundenen Gebäuden und bietet fortschrittliche Passagierannehmlichkeiten. Zu den jüngsten und laufenden Modernisierungsmaßnahmen gehören verbesserte Sicherheitskontrollstellen mit fortschrittlicher Röntgentechnologie, die den Passagieren einen reibungsloseren Ablauf ermöglichen. Es sind umfangreiche Erweiterungspläne im Gange, um die Kapazität weiter zu erhöhen und sowohl Schengen- als auch Nicht-Schengen-Flüge abzufertigen, mit dem Ziel, in den kommenden Jahren bis zu 21 Millionen Passagiere jährlich abzufertigen. Darüber hinaus wird das Terminal im Rahmen von Nachhaltigkeitsinitiativen bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein.
Terminal 3 (T3)
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Funktion:
Das Terminal 3 ist auf den Nichtlinienflugverkehr ausgerichtet. Es dient dem Charter-, Fracht- und Privatflugverkehr und wird auch für offizielle Staatsbesuche oder bedeutende Anlässe genutzt.
Zusätzlicher Kontext: Schengen-Raum
Im Rahmen des Schengener Abkommens sind die Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Ländern weitgehend aufgehoben. Der Raum umfasst:
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EU-Mitgliedstaaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. -
Nicht-EU/EFTA-Mitglieder:
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. -
Eingeschlossene überseeische Gebiete:
Portugiesische Hoheitsgebiete (Azoren, Madeira), spanische Hoheitsgebiete (Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla) und das deutsche Hoheitsgebiet Helgoland. -
Ausgeschlossene Gebiete:
Länder wie Irland, Großbritannien, Zypern, Rumänien, Bulgarien und Kroatien befinden sich außerhalb des Schengen-Raums. Darüber hinaus bleiben einige Kleinstaaten (Monaco, San Marino, Vatikanstadt) und viele überseeische Gebiete (einschließlich Regionen in Frankreich, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden und den britischen Kronbesitzungen) außerhalb der Vereinbarung.