Passenger RightsNichtbeförderung

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 € und 600 €, je nach Flugstrecke und den durch die Umleitung entstandenen Verspätungen.

 

Lange Verspätung

Sie können einen Antrag auf Erstattung des Tickets stellen, wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt, aber nur, wenn Sie sich entscheiden, nicht zu fliegen.

 

Annullierungen

Eine finanzielle Entschädigung ist fällig, es sei denn, Sie wurden 14 Tage vor dem Flug informiert, oder Sie wurden auf einen anderen Flug gebucht, der ungefähr um die gleiche Zeit, wie ursprünglich vorgesehen startet, oder die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

 

Unterstützung durch Fluggesellschaften

Abhängig von den Umständen können Sie einen Anspruch auf Unterstützung (Verpflegung, Kommunikation und eine Übernachtung, falls erforderlich) haben, falls Sie nicht befördert werden, Ihr Flug annulliert wurde oder sich verspätet. Im Falle der Nichtbeförderung oder bei Annullierung wird Ihnen unter Umständen die Option angeboten, entweder Ihre Reise fortzusetzen oder sich Ihr Ticket erstatten zu lassen.

 

Eingeschränkte Mobilität

Personen mit Behinderungen und Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sind vor Diskriminierung geschützt und können sich ab dem 26. Juli 2008 auf entsprechende Unterstützung verlassen (unter bestimmten Bedingungen), um Ihnen in allen EU-Flughäfen zu helfen.

 

Haftung

Fluggesellschaften können für Schäden haftbar gemacht werden, die aus Verspätungen entstehen (begrenzt auf ± 4.800 €), für Schäden an und Verlust von Gepäck (begrenzt auf ± 1.200 €) und für Verletzung oder Tod bei Unfällen. Allerdings sind Fluggesellschaften nicht haftbar, wenn sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Schäden zu vermeiden oder falls es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

 

Pauschalreisen

Veranstalter von Pauschalreisen müssen genaue Informationen über den gebuchten Urlaub geben, die vertraglichen Verpflichtungen einhalten und Fluggäste im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters schützen.