
Die folgenden Richtlinien gelten für Gegenstände, die im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Bitte lesen Sie jede Kategorie sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass die Richtlinien der Fluggesellschaft eingehalten werden.
Elektronik und Batterien
-
Metalldetektoren
-
Handgepäck: Erlaubt.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt nur, wenn die Batterie entfernt wird.
-
-
Elektronische Geräte und Ausrüstung
-
Handgepäck: Erlaubt.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt nur ohne angeschlossene Batterie; die Batterien müssen separat im Handgepäck mitgeführt werden.
-
Hinweis: Hochwertige oder zerbrechliche elektronische Geräte sollten nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, da die Fluggesellschaft nicht für eventuelle Schäden haftet.
-
-
Elektronische Zigaretten
-
Handgepäck: Erlaubt, vorausgesetzt, sie sind gegen versehentliches Einschalten gesichert.
-
-
Elektroschockwaffen (z. B. Taser, Lähmungsgeräte)
-
Sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck: Verboten.
-
-
Fotoapparate und Videokameras
-
Handgepäck: Erlaubt.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt nur ohne Akkupack; Akkus müssen separat im Handgepäck mitgeführt werden.
-
-
Smart Bags mit eingebautem Lithium-Akku
-
Wenn die Wattstundenzahl des Akkus 2,7 Wh übersteigt oder das Akkugehäuse nicht deutlich gekennzeichnet ist, ist das Smart Bag sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
-
Wenn die Batterie herausnehmbar ist, muss sie entfernt und im Handgepäck mitgeführt werden.
-
-
Lithium-Batterien, Akkus und Power Banks
-
Nur im Handgepäck: Erlaubt, wenn die Batterieleistung 100 Wh nicht überschreitet.
-
Für Batterien mit höherer Leistung oder für Informationen über die Mitnahme anderer Energiequellen (z. B. Akkus mit freien Elektrolyten) wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft.
-
Lebensmittel und Getränke
-
Alkoholische Getränke
-
Es sind nur alkoholische Getränke in der Original-Verkaufsverpackung und mit einem Alkoholgehalt von höchstens 70% erlaubt.
-
Handgepäck: Auch hier müssen die Beschränkungen für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele eingehalten werden.
-
-
Süßwaren, Desserts, Kuchen, etc.
-
Sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt, wenn sie verzehrfertig sind.
-
-
Babynahrung
-
Feste Babynahrung: Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
Flüssige Babynahrung: Im Handgepäck ist jedoch nur die Menge erlaubt, die für die Dauer des Fluges benötigt wird.
-
-
Pulvernahrung und Instant-Mahlzeiten
-
Sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
-
Bei Flügen in die USA: Im Handgepäck sind nur Pakete mit einem Gewicht von bis zu 350 g erlaubt.
-
-
Marmeladen, Konfitüren, Honig, Kompotte und ähnliche Lebensmittel
-
Handgepäck: Es gelten die gleichen Beschränkungen für Flüssigkeiten und Gele.
-
Aufgegebenes Gepäck: Ohne Einschränkungen erlaubt.
-
-
Fleischerzeugnisse, Salami, Würste und Käse
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Leere Flaschen und andere leere Behältnisse
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Feste Lebensmittel, Sandwiches, Baguettes, etc.
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
Körperpflegeprodukte und Kosmetika
-
Pulverförmige Kosmetika (z. B. Babypuder, Gesichtspuder und andere feste kosmetische Produkte)
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Rasierapparate
-
Handgepäck: Unzulässig.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt.
-
-
Einwegrasierer, Sicherheitsrasierer und Rasierapparate
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Freiliegende Rasierklingen, Rasiermesser und Skalpelle
-
Handgepäck: Erlaubt, wenn die Klingen nicht länger als 6 cm sind.
-
Aufgegebenes Gepäck: Keine Längenbeschränkung, wenn die Gegenstände so aufbewahrt werden, dass das Personal bei der Gepäckabfertigung nicht verletzt werden kann.
-
-
Selbstverteidigungssprays und reizstoffhaltige Gegenstände
-
Sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck: Verboten (außer Insektenschutzmittel gegen Stechmücken und Zecken).
-
-
Sprays und Druckbehälter (nicht-medizinisch/nicht-kosmetisch)
-
Sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck: Verboten.
-
Medikamente und medizinische Hilfsmittel
-
Krücken und andere Mobilitätshilfsmittel
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Injektionsnadeln für Insulin und andere wichtige Arzneimittel
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
Es ist ratsam, Medikamente in ihrer Originalverpackung mitzuführen. Ein ärztliches Attest wird empfohlen, ist aber nicht erforderlich.
-
-
Insulinpumpen, Kardio-Stimulatoren und andere lebenserhaltende Geräte
-
Es gelten keine Beschränkungen. Passagiere, die diese Geräte benutzen, können eine physische Sicherheitskontrolle anstelle einer elektronischen Kontrolle beantragen.
-
-
Rollstühle oder ähnliche batteriebetriebene Mobilitätshilfsmittel
-
Sind nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft erlaubt.
-
-
Nicht-flüssige Medikamente und Arzneimittel (z. B. Pillen)
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Schlafapnoe-Behandlungsgeräte / CPAP-Maschinen
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
Wenn das Gerät mit einer Lithiumbatterie ausgestattet ist, darf es nur im Handgepäck befördert werden.
-
-
Kontaktlinsenlösungen
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Flüssige Medikamente, medizinische Salben und andere Medikamente
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
Es ist ratsam, diese in ihrer Originalverpackung mitzuführen, optional mit einem ärztlichen Attest.
-
Kühltaschen und -beutel sind erlaubt (Eispacks unterliegen nicht den Beschränkungen für Flüssigkeiten).
-
-
Körperimplantate und künstliche Gelenke
-
Es gelten keine Beschränkungen. Ein ärztliches Attest ist ratsam, aber nicht unbedingt erforderlich.
-
Sport und Freizeit
-
Airsoft-Waffen, Nachbildungen von Waffen, Spielzeugpistolen und waffenähnliches Spielzeug
-
Handgepäck: Verboten.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt; informieren Sie jedoch das Personal der Fluggesellschaft beim Check-in.
-
-
Camping-Brennstoffkartuschen, Kanister mit brennbarem Gas und Anzünder
-
Sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck: Verboten.
-
-
Regenschirme und Sonnenschirme
-
Sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
-
-
Drohnen und andere ferngesteuerte Spielzeuge/Modelle
-
Handgepäck: Erlaubt.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt nur ohne installierten Akku; die Akkus müssen separat im Handgepäck mitgeführt werden. Beachten Sie, dass einige Fluggesellschaften die Mitnahme von Drohnen im Handgepäck untersagen können.
-
-
Ausrüstung zum Klettern
-
Seile, Pitons und Karabinerhaken: Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
Steigeisen und Pickel: Sind nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
-
-
Eishockey-Schläger
-
Handgepäck: Verboten.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Bedingungen.
-
-
Campingzelte (einschließlich Zeltheringe und Heringe)
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Bälle, Luftballons und Petanque-Kugeln
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Minisegways, Hoverboards und Gyroboards
-
Erlaubt im Hand- und im aufgegebenen Gepäck, sofern keine Batterie installiert ist.
-
-
Protein- und pulverförmige Sportnahrung
-
Zulässig im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
Bei Flügen in die USA: Das Handgepäck ist auf Pakete mit einem Gewicht von bis zu 350 g beschränkt.
-
-
Angelruten, -rollen und -schnüre
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Verzehrfertige Mahlzeiten (MRE)
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Skateboards, Longboards und Scooter
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Zusammenlegbare Wanderstöcke (Trekkingstöcke) und ähnliche Ausrüstung
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Saitenmusikinstrumente und Ersatzsaiten
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Tennis- und Badmintonschläger sowie Lacrosse-Schläger
-
Erlaubt sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Kampfsportgeräte mit einer scharfen Kante, Schwerter und Säbel
-
Handgepäck: Verboten.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, wenn sie sicher verpackt sind, um Schäden und Verletzungen beim Gepäckabfertigungspersonal zu vermeiden.
-
-
Rettungswesten, Lawinenairbags und Airbag-Motorradwesten
-
Jeder Passagier darf nur ein Exemplar mit sich führen, vorbehaltlich der Genehmigung der Fluggesellschaft.
-
Das Gerät (oder die Weste) muss so verpackt sein, dass eine versehentliche Auslösung vermieden wird.
-
Es darf maximal zwei Druckbehälter und zwei Ersatzpatronen enthalten, die mit Kohlendioxid oder einem anderen nicht brennbaren Gas ohne Nebengefahr betrieben werden; alle Komponenten müssen im selben Gepäckstück transportiert werden.
-
Wenn sie mit einem pyrotechnischen Auslöser versehen sind, darf der Sprengstoffgehalt 200 mg nicht überschreiten.
-
Bei Beförderung im aufgegebenen Gepäck ist das Gerät am Schalter zur Sicherheitskontrolle vorzulegen (Übergepäck).
-
Scharfe Gegenstände und Werkzeuge
-
Akkubohrer, Akkuschrauber und andere kabellose Werkzeuge
-
Nur im aufgegebenen Gepäck: Erlaubt, wenn sie aus dem Akkupack entfernt werden; die Akkus müssen separat im Handgepäck mitgeführt werden.
-
-
Messer, Scheren und Korkenzieher
-
Messer:
-
Handgepäck: Es sind nur Messer mit einer Klingenlänge von höchstens 6 cm erlaubt. Bei Multitool-Messern darf kein einzelnes Werkzeug länger als 6 cm sein.
-
Aufgegebenes Gepäck: Es gelten keine Längenbeschränkungen, wenn der Gegenstand sicher verpackt ist.
-
Taktische Messer, Kampfmesser, Jagdmesser und nicht standardisierte Messer sind vollständig verboten.
-
-
Scheren: Sind im Handgepäck erlaubt, wenn die Klingen nicht länger als 6 cm sind (gemessen vom Drehpunkt).
-
Korkenzieher: Erlaubt im Handgepäck, wenn die Gesamtlänge 6 cm nicht überschreitet (gemessen vom Griff oder Drehpunkt).
-
-
Schraubendreher und Feilen
-
Handgepäck:
-
Schraubendreher sind nur zulässig, wenn der Schaft nicht länger als 6 cm ist.
-
Feilen sind nur erlaubt, wenn sie keine scharfen Spitzen haben.
-
-
Aufgegebenes Gepäck: Es gelten keine Längenbeschränkungen, sofern sie sicher verpackt sind.
-
-
Bohrer
-
Nur im aufgegebenen Gepäck: Erlaubt.
-
Brennbare Gegenstände
-
Feuerzeuge, Streichhölzer, Feuerzeugbenzin und Feueranzünder
-
Pro Person ist eine einzige Sicherheits-Streichholzschachtel oder ein kleines Feuerzeug erlaubt, wenn es am Körper getragen wird.
-
Die folgenden Gegenstände sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck vollständig verboten:
-
Feuerzeugbenzin
-
Streichhölzer, die man überall anzünden kann
-
Feuerzeuge mit nicht absorbiertem Brennstoff (ausgenommen Flüssiggasfeuerzeuge)
-
Feuerzeuge mit blauer Flamme oder Zigarrenfeuerzeuge, die eine schmale Flamme mit hoher Temperatur erzeugen
-
Mit Lithiumbatterien betriebene Feuerzeuge ohne Sicherheitskappe oder angemessenen Schutz gegen unbeabsichtigtes Auslösen
-
Alle Arten von Feueranzündern
-
-
-
Kerzen
-
Sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
-
-
Pyrotechnik für Verbraucher, Wunderkerzen, Rauchbomben und Konfetti
-
Verboten im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
Andere Gegenstände
-
Töpfe, Pfannen und Rolling Pins
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Kinofilme
-
Es wird empfohlen, Filme nur im Handgepäck mitzuführen. Beachten Sie, dass Röntgenprüfgeräte die Sicherheit von Filmen bis zu 1100 ASA/ISO garantieren.
-
-
Handschellen
-
Handgepäck: Verboten.
-
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt.
-
-
Nummernschilder für Fahrzeuge
-
Sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
-
-
Selfie-Sticks und Stative
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
-
Urnen mit eingeäscherten menschlichen Überresten
-
Erlaubt im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
-
Eingeäscherte Asche muss sicher im Originalbehälter verpackt sein.
-
Dieser kurze Leitfaden soll Fluggästen dabei helfen, herauszufinden, welche Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer Fluggesellschaft nach den neuesten Bestimmungen, da die Beschränkungen variieren können.